Die Schwefelobergrenze der IMO für 2020 soll umweltfreundliche Praktiken innerhalb der Branche fördern; glücklicherweise haben bereits eingeführte Maßnahmen den Weg für eine umweltfreundlichere Schifffahrt geebnet.
Für den europäischen Markt traten die Tier III-Verordnungen in den ECAs Nord- und Ostsee am 1. Januar 2021 in Kraft. Die Schifffahrtsbranche hat mit Unterstützung des IMO-Rechtsrahmens bereits den Übergang zu einer nachhaltigen Zukunft eingeleitet.
Die IMO hat Maßnahmen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen, zur Senkung des Schwefelgehalts von Schiffstreibstoffen und zur Umsetzung weiterer Maßnahmen zur Verringerung des ökologischen Fußabdrucks der Schifffahrtsbranche beschlossen und wird diese auch weiterhin entwickeln.